Donnerstag, 26. Januar 2012

Prozess gegen Ibrahim Abou-Nagie verschoben!

SWR – 24.01.2012 -


Das Amtsgericht Köln hat heute mitgeteilt, dass das Verfahren gegen Ibrahim Abou-Nagie wegen der “Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten” (§ 111 StGB) sowie der “Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen” (§ 166 StGB) verschoben werden muss. Ursprünglich sollte sich Ibrahim Abou-Nagie am kommenden Montag vor der Amtsrichterin verantworten. Es geht um Äußerungen von Abou-Nagie, die in einem Mitschnitt einer Islam-Veranstaltung im Internet zu sehen und zu hören sind. Ist es strafbar, was er dort über seine Sicht des Islams und das Verhältnis der Muslime zu anderen Religionen sagt?

Überrascht von der Terminverschiebung war auch der Anwalt von Ibrahim Abou-Nagie. Er erfuhr dies durch Anfrage des SWR.

Ein neuer Termin wurde nicht bekanntgegeben. Es ist schon ein starkes Stück, diese Meldung in der Rubrik "Terrorismus in Deutschland" zu finden. 

Artikel bei SWR 

Quelle: Dawa-news.net

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